Kostenvoranschlag

Kostenvoranschlag

Der Kunde ist berechtigt, vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag anzufordern. Kostenvoranschläge sind nur in schriftlicher Form wirksam; sie sind grundsätzlich unverbindlich. Wird erkennbar, dass der Kostenvoranschlag wesentlich überschritten wird, wobei ab 20% Überschreitung von Wesentlichkeit auszugehen ist, ist der Kunde zur Kündigung des Auftrags berechtigt. Der Kundendiensttechniker hat den Kunden unverzüglich zu unterrichten, wenn er erkennt, dass von einer wesentlichen Überschreitung auszugehen ist. Kündigt der Kunde aufgrund der vorstehenden Regelungen, muss er die bis zur Wirksamkeit der Kündigung getätigten Arbeiten vergüten. P&F GmbH berechnet für die Erstellung eines Kostenvoranschlages eine Aufwandspauschale, die im Falle der Auftragserteilung auf den fälligen Rechnungsbetrag angerechnet wird. Darüber hinaus wird P&F GmbH dem Kunden den Kostenaufwand für eine Besichtigung/Begutachtung des Fensters vor Ort in Rechnung stellen, sofern dies zur Erstellung eines Kostenvoranschlages notwendig ist.

Kundendienst- und Montagearbeiten
Abhängig von Produktgröße, -ausführung und Einbausituation kann ein zusätzlicher Techniker erforderlich sein.
Portenkirchner & Förg GmbH behält sich vor, zur Erbringung der Kundendienstarbeiten Subunternehmer einsetzen. Die Abrechnung erfolgt auch in solchen Fällen ausschließlich durch P&F GmbH.

Zahlungsbedingungen
Unsere Kundendienstrechnungen sind nach Erhalt innerhalb 7 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.